Sind Renten und Pensionen steuerpflichtig und ab wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben
Nachgelagerte Besteuerung und Übergangsphase
2005 hat der Fiskus mit dem Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Besteuerung für Renten eingeführt. Bis 2040 gibt es eine Übergangsphase, in der nur ein Teil der Rente zu versteuern ist. Im Gegenzug ist ein immer höherer Anteil der geleisteten Rentenversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwand steuerlich abzugsfähig. Dieser Prozentsatz des Besteuerungsanteils steigt jedes Jahr für Neurentner.
Rentenbesteuerung: Steuererklärung für Rentner – Finanztip
Wer schon Rentner ist, für den bleibt der steuerfreie Teil in Euro konstant. Mit jeder Rentenerhöhung nimmt aber die Höhe der steuerpflichtigen Rente zu. Auch deshalb wächst die Zahl der steuerpflichtigen Rentner.
Rentenbesteuerung: Steuererklärung für Rentner – Finanztip
Wir berechnen für Sie, ob Sie steuerpflichtig sind, sodass Sie wissen, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
- gesetzliche Renten
- Erwerbsminderungsrenten
- Riester-Rente
- Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge
- Zusatzversorgungsrenten
- Waisenrenten
- Berufsunfähigkeitsrente
Wir informieren Sie genau über die steuerliche Behandlung von Renten und berechnen, ob Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Handwerkerrechnungen (nur Arbeitslohn)
- Hausgeldabrechnung, Nebenkostenabrechnung
- Aufwendungen für Haushaltshilfe
Beteiligen Sie den Fiskus an Ihren Krankheitskosten
Die Kosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Sonderausgaben
- Spenden
- Kosten für Erststudium
- Versicherungen
- usw.
Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Sparerfreibeträge
- Kapitalertragssteuer
- usw.
Veräußerungsgeschäfte
- Gewinne/Verluste aus Aktienverkäufen
- private Veräußerungsgeschäfte
Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer/-in)
Hierüber informieren wir Sie in einem Beratungsgespräch über alle Möglichkeiten diesbezüglich Ihre Kosten geltend zu machen.
Kurzarbeit und Steuern
Bei Fragen stehen wir in einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung und berechnen Ihnen auch gerne den dadurch entstandenen Steuernachteil.
Kinder
- Kinderbefreiungskosten
- Ausbildungsfreibetrag
- Schülergeld
- über 18 Jahre in Ausbildung oder Studium
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden. Es gibt auch Möglichkeiten, diesen zu senken. Wir informieren Sie hierüber gerne.
Energetische Sarnierung
- Aufwendungen für energetische Sanierung des Eigenheims (älter als zehn Jahre; z. B. Wärmedämmungs-Heizungsanlage)
Für die Erstberatung bringen Sie bitte Ihren Steuerbescheid oder Erklärung des Vorjahres mit.
Zudem benötigen wir aufgrund des neuen EU-Geldwäschegesetzes eine Kopie Ihres/Ihrer Ausweise.