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Sind Renten und Pensionen steuerpflichtig und ab wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben

Nachgelagerte Besteuerung und Übergangsphase

2005 hat der Fiskus mit dem Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Besteuerung für Renten eingeführt. Bis 2040 gibt es eine Übergangsphase, in der nur ein Teil der Rente zu versteuern ist. Im Gegenzug ist ein immer höherer Anteil der geleisteten Rentenversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwand steuerlich abzugsfähig. Dieser Prozentsatz des Besteuerungsanteils steigt jedes Jahr für Neurentner.

Rentenbesteuerung: Steu­er­er­klä­rung für Rentner – Finanztip

Wer schon Rentner ist, für den bleibt der steuerfreie Teil in Euro konstant. Mit jeder Rentenerhöhung nimmt aber die Höhe der steuerpflichtigen Rente zu. Auch deshalb wächst die Zahl der steuerpflichtigen Rentner.

Rentenbesteuerung: Steu­er­er­klä­rung für Rentner – Finanztip

Wir berechnen für Sie, ob Sie steuerpflichtig sind, sodass Sie wissen, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

  • gesetzliche Renten
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Riester-Rente
  • Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge
  • Zusatzversorgungsrenten
  • Waisenrenten
  • Berufsunfähigkeitsrente

Wir informieren Sie genau über die steuerliche Behandlung von Renten und berechnen, ob Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Handwerkerrechnungen (nur Arbeitslohn)
  • Hausgeldabrechnung, Nebenkostenabrechnung
  • Aufwendungen für Haushaltshilfe

Beteiligen Sie den Fiskus an Ihren Krankheitskosten

Die Kosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Sonderausgaben

  • Spenden
  • Kosten für Erststudium
  • Versicherungen
  • usw.

Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Sparerfreibeträge
  • Kapitalertragssteuer
  • usw.

Veräußerungsgeschäfte

  • Gewinne/Verluste aus Aktienverkäufen
  • private Veräußerungsgeschäfte

Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer/-in)

Hierüber informieren wir Sie in einem Beratungsgespräch über alle Möglichkeiten diesbezüglich Ihre Kosten geltend zu machen.

Kurzarbeit und Steuern

Bei Fragen stehen wir in einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung und berechnen Ihnen auch gerne den dadurch entstandenen Steuernachteil.

Kinder

  • Kinderbefreiungskosten
  • Ausbildungsfreibetrag
  • Schülergeld
  • über 18 Jahre in Ausbildung oder Studium

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden. Es gibt auch Möglichkeiten, diesen zu senken. Wir informieren Sie hierüber gerne.

Energetische Sarnierung

  • Aufwendungen für energetische Sanierung des Eigenheims (älter als zehn Jahre; z. B. Wärmedämmungs-Heizungsanlage)

Für die Erstberatung bringen Sie bitte Ihren Steuerbescheid oder Erklärung des Vorjahres mit.
Zudem benötigen wir aufgrund des neuen EU-Geldwäschegesetzes eine Kopie Ihres/Ihrer Ausweise.