Aktuelles

Steueränderungen 2022

§ 3 Nr. 26/26a EstG: Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag

Anhebung des Übungsleiterfreibetrags zum 01.01.2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro

Anhebung der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro

Bei Abgabe einer Anlage EÜR für Nebentätigkeiten, sollten darin die erhöhten Freibeträge geltend gemacht werden