Steueränderungen 2022
§ 3 Nr. 26/26a EstG: Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag
Anhebung des Übungsleiterfreibetrags zum 01.01.2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro
Anhebung der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro
Bei Abgabe einer Anlage EÜR für Nebentätigkeiten, sollten darin die erhöhten Freibeträge geltend gemacht werden