Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und betreuen wir Arbeitnehmer, Rentner, Unterhaltsempfänger etc.in Steuersachen gem. § 4Nr.11 StBerG, von der Antragsstellung bis zur Überprüfung des Bescheides
für folgende Fachgebiete:
- Erstellung der Einkommensteuererklärung , Lohnsteuererklärung
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen (Kinder und Freibeträge)
- Eigenheimzulagengesetz (inkl. Baukindergeldzulage)
- Kindergeld/Kinderfreibetrag
- Investitionszulage
- Anträge auf Steuerfreistellung von Kapitalerträgen bzw. Steueranrechnung
- Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung zur Freistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
- Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte fallen nicht unter die Hilfeleistung
Weitere Leistungen
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Finanzbehörden
- Errechnung des voraussichtlichen Ergebnisses
- Prüfung der Bescheide
- Einsprüche gegen Bescheide
- Führung von Klagen bei den Finanzbehörden
Interessenvertretung
- durch aktive Mitwirkung über den Bundesverband (BDL) bei der Steuergesetzgebung